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LSG Niedersachsen, 24.01.2001 - L 4 KR 11/00 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 22.11.1999 - S 9 KR 36/98
- LSG Niedersachsen, 24.01.2001 - L 4 KR 11/00
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Niedersachsen, 17.01.1996 - L 4 KR 179/94
Krankenversicherung; Kostenerstattung; Therapie; Besonders; Therapierichtung; …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 24.01.2001 - L 4 KR 11/00
Es entspricht der gesetzlichen Regelung in § 13 Abs. 3 SGB V und der Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl ua Urteil des LSG Niedersachsen vom 17. Januar 1996 - L 4 KR 179/94 - mwN), dass sich der Versicherte, bevor er sich eine Leistung außerhalb des kassen- bzw vertragsärztlichen Versorgungssystems beschafft, der Krankenkasse die Prüfung ermöglichen muss, ob die begehrte Leistung überhaupt vom Sachleistungsanspruch umfasst ist, ob sie zweckmäßig und wirtschaftlich ist (§ 12 Abs. 1 SGB V), und welche Möglichkeiten der Realisierung des Anspruchs das bereitstehende Versorgungssystem bietet.
- LSG Niedersachsen, 16.05.2001 - L 4 KR 111/00
Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen durch einen Nichtvertragszahnarzt
Dabei muss zwischen dem die Haftung der Krankenkasse begründenden Umstand (bei Voraussetzung 1: dem Unvermögen zur rechtzeitigen Leistung; bei Voraussetzung 2: der rechtswidrigen Ablehnung) einerseits und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) andererseits ein Kausalzusammenhang bestehen, ohne den die Bedingung des § 13 Abs. 1 SGB V für die Ausnahme vom Sachleistungsgrundsatz nicht erfüllt ist (…vgl ua BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15; ständige Rechtsprechung des Senats: ua Urteile vom 17. Januar 1996 -- L 4 Kr 179/94 -- und vom 24. Januar 2001 -- L 4 KR 11/00 --). - LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2003 - L 4 KR 244/00
Übernahme von Kosten für Behandlung nach Tomatis-Hörtherapie; Leistungen der …
Es entspricht der gesetzlichen Regelung in § 13 Abs. 3 SGB V und der Rechtsprechung des Senats (in Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG; vgl ua Urteil des LSG Niedersachsen vom 24. Februar 2001, Az: L 4 KR 11/00 mwN) dass sich der Versicherte, bevor er sich eine Leistung außerhalb des kassen- bzw vertragsärztlichen Versorgungssystems beschafft, der Krankenkasse die Prüfung ermöglichen muss, ob die - auf Kosten der Krankenkasse beanspruchte - Leistung überhaupt vom Sachleistungsanspruch des Versicherten umfasst ist, insbesondere ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist (§ 12 Abs. 1 SGB V), und welche Möglichkeiten der Realisierung des Anspruchs das bereitstehende Versorgungssystem bietet. - LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 3/99 Nach der Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (vgl ua Urteil des LSG Niedersachsen vom 17. Januar 1996 - L 4 KR 179/94 mwN; zuletzt Urteil vom 24. Januar 2001 - L 4 KR 11/00; BSG…, Urteil vom 15. April 1997 - 1 BK 31/96 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 S 74, 75) muss zwischen dem die Haftung der Krankenkassen begründenden Umstand (rechtswidrige Ablehnung) und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) ein Kausalzusammenhang bestehen.